Ihre Fotolocation für außergewöhnliche Aufnahmen
Mit tropischer Pflanzenvielfalt, zarten Blütenträumen und einer Architektur wie aus 1001 Nacht bietet die Wilhelma eine einzigartige Kulisse für Fotografien und Filmaufnahmen.
Gerne können Sie Tiere, Pflanzen, Gebäude und andere Anlagen von den Besucherwegen aus für Ihre privaten Zwecke nach Belieben fotografieren bzw. filmen. Dies beschränkt sich jedoch auf solche originäre unverändeerte Wilhelma-Motive, die Sie bei uns vorfinden.
Kommerzielle Aufnahmen sind dagegen genehmigungspflichtig. Das gilt beispielsweise, wenn Models oder Produkte im Mittelpunkt stehen.
Portraitaufnahmen, Modeshootings oder Imagefilme können in unserer historischen Parkanlage realisiert werden. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Idee und wir überprüfen gemeinsamen, wie sich das Projekt in der Wilhelma umsetzen lässt.
Konditionen
Shootings, also inszenierte Aufnahmen von Wilhelma-fremden Motiven, wie Models, Kleidung oder anderen mitgebrachten Dingen (z.B. für Werbespots, Mode-Journale, technische Produkte etc.), sowie Aufnahmen, die unter professionellen Bedingungen und mit besonderem Aufwand entstehen, sind nur mit vorheriger Genehmigung der Wilhelma, nach Terminabsprache und zu vertraglich vereinbarten Konditionen möglich.
Die Bildrechte liegen dann bei der Fotografin oder dem Fotografen bzw. deren Auftraggebern. Die Wilhelma muss in dem Fall nicht als Aufnahmeort genannt werden.
Locationgebühr
- 1500 Euro plus MwSt. pro Tag (Pauschalbetrag)
- zzgl. Personalkosten bei unterstützenden Arbeiten aus unseren Fachbereichen oder von anderen Personen
- Veröffentlichung von Wilhelma-Motiven für kommerzielle Zwecke
Fotos/Videos von originären Wilhelma-Motiven (d.h. keine inszenierten Fotos/Filme für Werbung, Mode-Journale, Webseiten o.ä.) dürfen für bestimmte kommerzielle Zwecke kostenlos verwendet werden, z.B. als Referenz des Fotografen oder bei Reiseanbietern. In diesen Fällen sind Motive und Verwendungszweck jedoch vorab mit der Wilhelma abzustimmen. Diese behält es sich vor, die Verwendung einzelner Motive (z.B. entstellenden Inhalts) oder Verwendungszwecke abzulehnen. In jedem Fall ist als Ort der Aufnahme „Wilhelma Stuttgart“ namentlich zu nennen.
Der Verkauf von Fotos/Videos aus der Wilhelma bzw. Produkte, die diese Motive abbilden (wie Postkarten, Kalender, T-Shirts uam.) wird dagegen nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert eine schriftliche Genehmigung inklusive Freigabe der Motive und Verwendungszwecke sowie die Klärung der Konditionen.
- Veröffentlichung von Fotos in Büchern, Zeitschriften und Broschüren
Fotos von originären Wilhelma-Motiven dürfen zu journalistischen Zwecken im Rahmen von Beiträgen über die Wilhelma kostenlos veröffentlicht werden. Veröffentlichungen in anderen Publikationen wie Info-Broschüren (z.B. Tourismus-Prospekten), Zeitschriften oder Büchern, die sich nicht unmittelbar mit der Wilhelma befassen, sind genehmigungspflichtig. In jedem Fall ist als Ort der Aufnahme „Wilhelma Stuttgart“ namentlich zu nennen.
- Veröffentlichung von Fotos und Videos auf privaten Internetseiten
Fotos und Videos originärer Wilhelma-Motive dürfen auf privaten Internetseiten seriösen Inhalts (z.B. ohne gewalttätige oder verbotene Szenen/Botschaften) kostenlos veröffentlicht werden, soweit als Ort der Aufnahme ist jeweils „Wilhelma Stuttgart“ angegeben wird. Ebenso erlaubt ist die Veröffentlichung bei Foto- oder Video-Communitys ohne Verkaufsoption.
- Fotografieren und Filmen für private Zwecke
Das Fotografieren/Filmen originärer Wilhelma-Motive ist in der Wilhelma unter den genannten Voraussetzungen für private Zwecke erlaubt. Auch dürfen solche Filme oder Fotos für Bildungszwecke (Schule, Universität, studentische Projekte) genutzt sowie kleinen ausgewählten Personenkreisen (Uni-Seminar, Verein, Kirche, o.ä.) gezeigt werden, solange keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Dafür fallen keine Kosten an.
Bitte beachten Sie:
Zum Fotografieren darf niemand ohne vorherige Genehmigung die Besucherwege verlassen oder Personen bzw. Gegenstände zum Fotografieren oder Filmen außerhalb der Besucherwege platzieren.
Fotografinnen und Fotografen sind für die Wahrung des Rechts am eigenen Bild der gezeigten Personen selbst verantwortlich! Dies gilt sowohl für Abbildungen von anderen Gästen als auch von Beschäftigen der Wilhelma oder ihren Pächtern.